Fremd bleibt draußen!

21. Mai 2015

Im Vorfeld der zurzeit stattfindenden ÖH-Wahl ereignete sich an der WU Wien ein Skandal. Die vermeintlich rassistische Einlasspolitik eines mit der ÖH-Vertretung der WU kooperierenden Lokals führte zu einem Eklat innerhalb der Studierendenvertretung.

Der Vorfall ereignete sich bereits im Jahr 2013: Ein Student mit türkischen Migrationshintergrund wurde im Lokal „Ride Club“ am Gürtel im Gegensatz zu seinen Freunden nicht ins Lokal gelassen. Der „Ride Club“ hat mit der ÖH der WU Wien eine Kooperation wegen der „Erasmus Night der WU“. Der Studierende informierte deswegen die Studierendenvertretung über den Vorfall. Lange passierte nichts, erst letzte Woche landete der Vorfall vor dem Ausschuss der ÖH. Es wurde darüber abgestimmt, ob die Kooperation mit dem Lokal aufgekündigt werden sollte. Doch die führende Aktionsgemeinschaft AG stimmte gegen den Antrag, die Kooperation bleibt bestehen. Die VSStÖ (Verband Sozialistischer Studenten), die Junos (Junge Neos) sowie die GRAS (Grüne & Alternative Studenten) zeigten sich empört.

Rassistische Einlasspolitik hat Methode

Rassistische Einlasspolitik ist in Wien keine Seltenheit. Die NGO „Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit“, kurz ZARA, hat zuletzt im Jahr 2014 ein Lokaltesting in Bezug auf Einlasspolitik betrieben.  Dabei wurden 14 Wiener Lokale getestet, 3 davon konnte eine rassistische Einlasspolitik nachgewiesen werden. 11 der getesteten Clubs waren bereits im Vorfeld ZARA durch rassistische Einlassverweigerungen aufgefallen. Deutlich ging bei den Tests hervor, dass Testpersonen nur aufgrund ihrer Hautfarbe abgewiesen wurden, oft mit Floskeln wie „nur für Stammgäste“ oder „der Club ist schon zu voll“.

Für alle Personen, die bereits mit rassistisch motivierten Einlassverweigerungen konfrontiert worden sind, sei eins gesagt: Die Lokale bewegen sich hier nicht im rechtlichen Bereich. Auf der Website der ZARA kann man diesbezüglich folgendes nachlesen: „Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft sind nach dem österreichischen Gleichbehandlungsgesetz im Bereich des Zutritts bzw. Zugangs zu Geschäften, Lokalen und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, verboten. Bei Verstößen kann Schadenersatz, auch für die erlittene persönliche Beeinträchtigung, eingeklagt werden.“


Links:

http://m.kurier.at/chronik/wien/wien-rassismus-vorwuerfe-spalten-wu/131.417.883

http://www.zara.or.at/index.php/archiv/8157

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