Ungarn: Notstand wird verhängt

14. September 2015

Die ungarische Regierung plant, vermutlich schon am Dienstag, den Inneren Nostand auszurufen. Was bedeutet das für die Flüchtlinge? Und für Helfer?

Vorige Woche wurden in Ungarn neue Gesetzte beschlossen. Genauer gesagt wurde das Strafgesetzbuch mit großer Mehrheit (140 ja  zu 33 nein Stimmen) verschärft. Zentrale Punkte betreffen den Grenzzaun: Die illegale Überquerung, Beschädigung und Verhinderung des Zaunbaus ist ab sofort strafbar. Strafrahmen sind bis 3 Jahre und die sofortige Abschiebung ist die Folge. Flüchtliche, die am Dienstag die Grenze bzw. den Zaun überqueren, werden also zu Verbrechern gemacht. Außerdem sehen die neuen Gesetze sehen vor, dass Menschenschmuggel/Schlepperei einen Strafrahmen von bis 20 Jahren geahndet wird - Vorsicht also beim vermeintlich harmlosen Mitnehmen von Flüchtlingen nach Wien.

Zusätzlich dazu ist der Einsatz des Militärs an der Grenze erlaubt. Zur Errichtung des Grenzzauns können sie jetzt auch polizeiliche Aufgaben übernehmen. Die Erfassung und Überprüfung der Flüchtlinge soll schneller gehen: Innerhalb von wenigen Tagen soll feststehen, ob jemand Asylstatus erhält oder nicht. Der Notstand darf maximal 6 Monate lang ausgerufen bleiben, danach muss die Regierung eine Verlängerung beantragen.

Seit Anfang des Jahres haben 176.000 Menschen die ungarische Grenze überquert. Der ungarische Minister János Lázár sprach davon, dass es ab Einführung der neuen Gesetze nur zwei Arten von Menschen an der ungarischen Grenze geben wird: Jene, deren Aufenthaltstitel geprüft wird und jene die - auf der serbischen Seite der Grenze - auf die Überprüfung warten. Der verbotene Grenzübertritt war in Ungarn übrigens zuletzt vor 1990 ein Vebrechen - seit dem Fall des eisernen Vorhangs war es nur eine Verwaltungsübertretung.

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