Die Sex-Watchlist

15. September 2017

Als mir das Kondom beim Sex mit einem unbekannten Mann reißt, möchte ich mit einer Therapie eine mögliche Ansteckung mit HIV verhindern. Doch die Krankenkasse ist gesetzlich nicht verpflichtet, die Therapie zu bewilligen. Mein Spießrutenlauf beginnt.

Von: Emir Dizdarevic, Fotos: Marko Mestrovic

Es war ein geiler Abend. Vorglühen bei Freunden, von einem Club in den anderen ziehen, tanzen, sich einen hübschen Typen anlachen und ihn mit nach Hause nehmen. Bei mir dann Sex. Als wir fertig sind, merken wir, dass das Kondom gerissen ist. Die ganze Leichtigkeit des Abends ist mit einem Mal weg. Es ist ernst. Er geht sich duschen. „Zur Beruhigung“, wie er sagt. Ich döse kurz ein und als ich aufwache, ist er weg. Kein Name, keine Nummer, nichts. „Und was ist, wenn er jetzt HIV-positiv ist?“, frage ich mich.

Es ist Sonntag. Ich fahre auf die Notfall-Ambulanz des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Wien (AKH), um einen HIV-Schnelltest zu machen. Wirklich Sinn macht das nicht. Erst nach sechs Wochen lässt sich sagen, ob ich infiziert bin oder nicht. Aber irgendetwas muss ich tun. Irgendetwas, egal was. Und auf der Station zu sein, hilft mir dabei. Die Krankenschwester spricht mir gut zu und der Arzt versucht mich ein bisschen aufzulockern, indem er Scherze über mein „geplatztes Verhüterle“ macht. Die Aufheiterungsversuche funktionieren. Nach der Blutabnahme schicken sie mich in die HIV-Abteilung. Schließlich kann man einer Infektion jetzt noch entgegenwirken und dort können sie mich am besten darüber informieren.

Foto: Marko Mestrovic
Foto: Marko Mestrovic

Ich bin „höchstriskant“

Ich sitze in der HIV-Abteilung. „Gibt es irgendeine Möglichkeit Ihren Partner ausfindig zu machen?“, fragt mich der Arzt drei Mal. „Nein“, muss ich immer wieder antworten. Würde ich ihn kennen, wäre alles einfach. Mein Partner und ich könnten uns beide einem Schnelltest unterziehen und binnen weniger Stunden wüssten wir unseren Status und ob Infektionsgefahr besteht. So ist es alles ungewiss und wir können uns nur auf Wahrscheinlichkeiten und Statistiken verlassen. Es folgen Zahlen, Daten, Fakten.

Die PEP-Therapie dauert einen Monat lang, in dem der Patient zwei verschiedene Medikamente (Truvada und Tivicay) nimmt. Kosten priviat: 1800 Euro. Foto: Marko Mestrovic
Die PEP-Therapie dauert einen Monat lang, in dem der Patient zwei verschiedene Medikamente (Truvada und Tivicay) nimmt. Kosten priviat: 1800 Euro. Foto: Marko Mestrovic

Generell gilt, dass immer der Empfänger beim Sex das größte Risiko trägt. Bei Heterosexuellen also die Frau und bei Männern jener, der passiv ist. So wie ich es bei meinem Geschlechtsverkehr war. Die Infektion geschieht in beiden Fällen durch Schleimhautverletzungen. Entweder durch die in der Vaginalschleimhaut oder in der Analschleimhaut. Bei Zweiterer kommt es jedoch leichter zu Verletzungen, was das Ansteckungsrisiko deutlich erhöht. Auch bei der Anzahl der Sexpartner liegen Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), vorne. Das alles steigert die Wahrscheinlichkeit einer Infektion noch einmal deutlich. Die Infektionsrate liegt bei Vaginalverkehr bei 0,3 Prozent und bei Analverkehr bei bis zu 3 Prozent. Also bis zu zehn Mal so hoch. Statistisch gesehen bin ich also in diesem Moment höchstriskant.  

Ich entscheide mich für eine Postexpositionsprophylaxe, kurz PEP. Dabei handelt es sich um eine vierwöchige Therapie, die die HI-Viren daran hindern sich im Körper festzusetzen. Statistisch vermindert das die Möglichkeit einer Infektion um weitere 90 Prozent. Der Arzt stellt mir das Rezept aus, macht mich aber noch darauf aufmerksam, dass ich mein Rezept bei der Bezirksstelle der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) bewilligen lassen muss. Da heute Sonntag ist, gibt er mir PEP für zwei Tage aus dem Medizinschrank der Station mit. Schließlich ist es entscheidend, dass ich so früh wie möglich mit der Therapie beginne. Am besten innerhalb von vier Stunden. Maximal aber binnen von 48 Stunden. In diesem Zeitrahmen bewege ich mich noch. Inzwischen liegt auch das Ergebnis meines Schnelltests vor. Derweil bin ich HIV-negativ.

 

Spielball Patient

Am nächsten Tag hätte ich eigentlich Mitarbeitergespräch, entschuldige mich aber aus gesundheitlichen Gründen. Das hat jetzt Vorrang. Als ich beim Arzt in der WGKK Mariahilf in sein Zimmer gerufen werde, grüßt er mich freundlich. Ich reiche ihm das Rezept. Als er es mustert, ziehen sich seine Mundwinkel nach unten. „Den Befund bitte“, sagt er. Ich reiche ihm mein Rezept, auf dem nicht viel außer „Kondom gerissen“ steht. „Dafür sind wir nicht zuständig.“ Obwohl ich ihn verstanden habe, frage ich nach was er meint. Der Arzt in der HIV-Abteilung hatte gemeint, dass ich es hier bewilligen lassen könnte, sage ich ihm. „Das ist eine Fehlinformation“, antwortet er. Ich versuche es weiter. Es sei dringend, erkläre ich ihm. Ich hätte nur noch PEP für heute, ich dürfte doch keinen Tag auslassen und überhaupt sei morgen ein Feiertag, wodurch alle Stellen geschlossen sind. „Das tut mir leid. Alles Gute“, schließt er das Gespräch ab und beendet damit all meine Überzeugungsversuche. Eigentlich wäre der Arzt verpflichtet gewesen sein Verneinen meines Antrages schriftlich festzuhalten. Mit einem Abdruck eines „Nicht bewilligt“-Stempels etwa. Er tut es nicht. Von dieser Pflicht erfahre ich erst später von HIV-Spezialisten Dr. Lang. Keine Bewilligung zu bekommen, heißt als Patient die Kosten selber tragen zu müssen. Kostenpunkt: 1800 Euro.

Gesetzlich ist die Krankenkasse aber tatsächlich nicht verpflichtet, mir die Therapie zu bewilligen. Die Politik hat versagt, das zu regeln. Trotzdem bewilligt die WGKK in Einzelfällen die PEP-Therapie. „Eine PEP wird grundsätzlich nach sorgfältiger Einzelfallprüfung seitens der WGKK übernommen, wenn ein erhöhtes Krankheitsrisiko nachweisbar ist (z.B. Kondomriss). Die entsprechende Aufklärung, Indikationsstellung und Verordnung muss durch eine Fachambulanz/ExpertInnen erfolgen“, heißt es von Seiten der WGKK. 

Ich fahre wieder ins AKH. Ich bin stinksauer. Ich glaube im Krankenhaus falsch beraten worden zu sein. Dass meine Situation nicht ernst genommen wurde. Und das, obwohl es hier um mein Leben geht. Ich erreiche die HIV-Abteilung noch kurz bevor sie zusperrt und bekomme noch einen Arzt zu sprechen, Dr. Gerold Felician Lang. Ich erkläre ihm was passiert ist. Für ihn nichts Unbekanntes.

„Sie müssen jetzt kämpfen.“

Seit einigen Jahren erlebt Dr. Lang immer wieder nicht nachvollziehbares Verhalten seitens der Krankenkassen in ganz Österreich. So springt zum Beispiel in der Steiermark in den meisten Fällen die Uni Klinik Graz mit ihrem eigenen Budget ein und im Burgenland bewillige man nur in Härtefällen. Eine österreichweit einheitliche Regelung gibt es nicht. Die Kulanz entscheidet, berichtet mir Dr. Lang. Dr. Lang erinnert sich auch an einen Fall, in dem ein 21-Jähriger von mehreren Männern vergewaltigt wurde und die PEP anforderte. Das Ansuchen wurde jedoch bei der ersten Anfrage verweigert. „Er hätte ja nicht mitgehen müssen“, lautete die Begründung. Dr. Lang musste schließlich damit drohen in die Medien zu gehen, um eine Bewilligung zu erhalten. In Wien allerdings gab es lange Zeit kein Problem bei der PEP-Vergabe, erzählt HIV-Experte Dr. Lang.

Aber auch in Wien hat sich einiges verändert. Seit zwei Jahren braucht es nun eine genaue Schilderung des „Sexualunfalls“. Und seit drei Monaten sei es besonders schlimm, da alle Bewilligungen „kategorisch“ abgelehnt werden. Als Argument werden die „inflationären Kosten“ der PEP und eine „Weisung von Oben“ hergenommen – das alles schildert mir Dr. Lang.  „Wir haben im Jahr 80 PEP-Fälle. Wir sind das größte Zentrum in Österreich mit 1.600 HIV-Patienten in Behandlung. 80 Fälle ist nichts, das sind in Wahrheit viel zu wenig – wenn man sich überlegt, wie viele Risikokontakte stattfinden müssen. Das als großen Kostenfaktor aufzulisten, ist lächerlich“, sagt Lang.

Alle Versuche von Dr. Lang eine rechtlich verbindliche Auskunft zu bekommen, scheitern. In einer Mail verlangt er nach klaren Richtlinien, wann eine PEP bewilligt wird. Ohne Erfolg. Allerdings verweist man ihn darauf dieses Vorgehen als „edukative Maßnahme“ der Patienten zu verstehen. Auf welcher rechtlichen Grundlage, ist für ihn nicht nachvollziehbar. In der Zwischenzeit erfährt er aber von einem Fall, bei dem die PEP verweigert wurde, der Patient aber klagt und verliert. Angeblich bereits in der ersten Instanz. „Wir würden alle so gerne dieses Urteil lesen. Die Krankenkasse kennt das, stellt es uns aber nicht zur Verfügung. Müssen sie auch nicht. Aber aus einem Erstinstanzurteil eine rechtliche Verbindlichkeit abzuleiten und die PEP nicht mehr zu bewilligen, ist vermessen. Erstinstanzliche Urteile sind nicht verbindlich“, sagt Lang. 

All das muss ich jetzt ignorieren. Für mich heißt es jetzt nur eines: Mein Rezept bewilligt bekommen. Dr. Lang stellt mir einen neuen Befund aus. In diesem gibt er an, dass ich abgelehnt wurde, obwohl „Höchstrisiko“ bei mir besteht. Weiter führt er an, dass dieses Vorgehen nicht nachvollziehbar sei und gegen sämtliche internationale Leitlinien der PEP-Vergabe verstößt. Schlussendlich schreiben wir auch, dass ich bei einer erneuten Ablehnung gerichtlich klagen werde. Wieder bekomme ich PEP für zwei Tage mit auf den Weg. „Sie müssen jetzt kämpfen“, sagt er mir zum Abschied.

Unter Beobachtung: Die Männer auf der Watchlist

Da der Dienstag ein Feiertag ist, kann ich erst am Mittwoch wieder um die PEP ansuchen. Das ist der vierte Tage seit meiner möglichen Infektion. Ohne die Versorgung durch die HIV-Abteilung wäre es für eine PEP-Therapie längst zu spät. Diesmal gehe ich zur WGKK am AKH. Ich gebe der Ärztin dort mein Rezept samt neuem Befund und werde nach längerer Wartezeit in ihr Zimmer gerufen. „Ich habe das jetzt ausnahmsweise bewilligt“, sagt sie mir. „Sie müssen wissen, wir sind mit der Vergabe sehr restriktiv, also seien Sie vorsichtig. Es gibt nämlich sehr wohl auch eine Watchlist, wie oft Sie bei uns waren. Und weswegen.“ Ich beginne mit ihr zu diskutieren und betone, dass mir das zum ersten Mal in meinen 28 Jahren passiert und jedem das Kondom reißen kann. Auch heterosexuellen Menschen. „Nein, es sind doch immer die MSM (Männer, die Sex mit Männern haben), die hierherkommen.“ Nach diesen Worten nehme ich mein bewilligtes Rezept und gehe. Die Pressestelle der WGKK bestreitet auf Anfragen die Existenz einer solchen Liste.

Ich fühle mich bloßgestellt und stelle mir vor, mir wäre das mit 18 Jahren passiert, als ich noch nicht so viel Selbstvertrauen hatte. Hätte ich das alles durchgezogen, oder hätte ich verschüchtert aufgegeben? Oder wenn ich gerade viel Stress in der Arbeit hätte und keine so verständnisvolle Chefin? Immerhin habe ich deswegen mehrere Tage im Büro gefehlt und mein Mitarbeitergespräch abgesagt. Alles Dinge, die ich jetzt nachholen muss. Ich bin mir nicht sicher, ob das immer möglich wäre. Anstatt mir zu helfen, mich zu beraten und zu versorgen, wurden mir Hürden in den Weg gelegt. Auch auf mich wirkt es so, als ob man mir hier eine Lehre erteilen will. Eine Lehre wofür? Ein gerissenes Kondom? Schwulen Sex? Steht einer Krankenkasse irgendein moralisches Urteil überhaupt zu? Ich halte die PEP jetzt in den Händen. Diesmal hatte ich noch Glück. Ich weiß nicht was sein wird, sollte mir das ein zweites Mal passieren. Schließlich gehöre ich jetzt auch zu ihnen: den Männern auf der Watchlist.

Statement der WGKK:
- Gibt es bei der WGKK eine Watchlist? Also eine Liste, auf der vermerkt wird, wie oft und wieso jemand bei Ihnen war?
Nein, diese gibt es nicht.
... bezüglich der Kostenübernahme:
Herr Dizdarevic hat die PEP-Therapie auf Kosten der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) erhalten.

... bezüglich des Ablaufs:
Die Rezepte für eine PEP-Therapie werden prinzipiell direkt im ärztlichen Dienst der WGKK des zuständigen Spitals bearbeitet. Herr Dizdarevic war im AKH in der zuständigen Ambulanz, die auch das Rezept ausgestellt hat. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Ambulanz hätten ihn zur Bewilligungsstelle des AKH schicken müssen. Warum der Patient ins Gesundheitszentrum Wien-Mariahilf gegangen ist, wissen wir nicht. Der Arzt im Gesundheitszentrum Wien-Mariahilf hat Herrn Dizdarevic aufgrund fehlender Befunde an die zuständige Stelle ins AKH geschickt. Nach Rücksprache mit der Ambulanz konnte die zuständige Ärztin der Bewilligungsstelle im AKH das Rezept bearbeiten.
Statement Österreichische AIDS-GesellschaftDr. Horst Schalk, Vizepräsident der österreichischen AIDS-Gesellschaft:
„Dass die PEP trotz Rezept eines HIV-Spezialisten immer öfter durch die WGKK nicht bewilligt wird, ist uns bekannt. Besonders in den Krankenhäusern ist das ein Problem, weniger in den Praxen. Genaue Zahlen sind uns leider nicht bekannt. Da es sich bei der PEP um eine Prophylaxe handelt, ist die Krankenkasse gesetzlich nicht dazu verpflichtet. Vergleichbar wäre das etwa mit Schutzimpfungen, da besteht auch keine Pflicht. Wir befinden uns allerdings momentan mit den Krankenkassen in Verhandlungen und versuchen den Zugang zu der PEP allgemein zu erleichtern.“
 
 

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