Herr Kurz, Ich bin Österreicherin

27. Februar 2013

Eldina Slipac ist in Wien geboren, sie studiert deutsche Philologie, lektoriert" biber" und sieht Österreich als ihre Heimat. Trotzdem hat sie keinen österreichischen Pass. Im Brief an den Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz stellt sie deswegen die Frage: "Warum wird mir die Staatsbürgerschaft verwehrt?"

Sehr geehrter Herr Kurz,

Mein Name ist Eldina, ich wurde 1988 in Österreich geboren und habe hier insgesamt 22 meiner 25 Lebensjahre verbracht. Trotzdem habe ich kein Anrecht auf die österreichische Staatsbürgerschaft und nun frage ich Sie – warum eigentlich?
Ich wurde in Wien als Tochter einer bosnischstämmigen Gastarbeiterfamilie geboren und lebte von da an in einem beschaulichen Dorf in Niederösterreich. Ich besuchte drei Jahre lang den Kindergarten, beendete hier die Volksschule und wurde schließlich in eine AHS eingeschult. Ich passte mich überall problemlos an und fand schnell Anschluss, aber wieso auch nicht? Immerhin empfand ich dieses Land samt seinen Einwohnern nicht als fremd, sondern war meines Erachtens eine von ihnen, oder um es anders auszudrücken, ich war vollständig integriert. Bosnien kannte ich nur von den kurzen Urlauben ein- bis zweimal im Jahr, mein Lebensmittelpunkt lag jedoch eindeutig in Österreich, hier waren meine Freunde, hier ging ich zur Schule und selbst die deutsche Sprache war für mich quasi meine Muttersprache. Zuhause sprachen meine Eltern ausschließlich bosnisch, ich
hingegen eine Mischung aus beidem. Sicherlich spürte ich oftmals an den Blicken und Kommentaren meiner Mitmenschen, wenn ich zum Beispiel ein Telefonat mit meiner Mutter führte oder jemanden aus meiner Klasse zu mir nach Hause einlud, dass ich
für viele keine „waschechte“ Österreicherin bin, doch mich kümmerte das nie. Für mich stand fest – dies war meine Heimat und hier wollte ich bleiben. Doch wie das Leben so spielt, wandte sich das Blatt mit der Pensionierung meiner Eltern. Nach 40 Jahren harter Arbeit im Bau- und Gastronomiegewerbe wollten sie nun ihren Lebensabend in Bosnien verbringen und die Strapazen der letzten Jahrzehnte hinter sich lassen. Im Alter von 17 Jahren stand ich also vor der Wahl und war zwiegespalten – soll ich mitgehen und mit ihnen ganz von vorne anfangen oder alleine in Österreich zurückbleiben und sehen, wie ich mich zurechtfinde?
Nach reichlicher Überlegung erkannte ich jedoch, dass ich noch nicht bereit war, vollkommen alleine für mich zu sorgen und ich wollte ehrlich gesagt auch nicht auf meine Familie verzichten müssen. So wanderte ich 2005 mit meinen Eltern aus und erfüllte
ihnen damit einen Herzenswunsch. Doch ihr Glück sollte nicht lange währen, denn nach kurzer Zeit verstarben sie und folglich war ich nun doch auf mich alleine gestellt und stand erneut vor derselben Frage – bleiben, wo ich bin, oder wieder zurückkehren? Nach
langem Hin und Her begriff ich schließlich, dass für mich und meine Zukunft eine Rückkehr am sinnvollsten wäre. Lange Rede, kurzer Sinn, ich inskribierte Deutsche Philologie an der Universität Wien und fand ein Zuhause bei meiner Schwester in Niederösterreich. Schnell wurde mir aber klar, dass man ohne eine EU/EWR-Staatsbürgerschaft nicht weit kommt und so wollte ich nun auch offiziell eine „echte“ Österreicherin werden, doch da hatte ich die Rechnung ohne das österreichische Gesetz gemacht.

Da ich für einen gewissen Zeitraum, genauer gesagt 3 Jahre, hier nicht wohnhaft war, teilte man mir mit, dass ich damit automatisch mein Recht auf die Staatsbürgerschaft verloren habe und nun wieder bei null anfangen müsse, was die Aufenthaltszeitrechnung betrifft. Ich fiel aus allen Wolken, denn immerhin verbrachte ich doch fast mein gesamtes Leben in diesem Land, wieso war ich der österreichischen Staatsbürgerschaft nicht würdig? Durfte man meine verbrachte Zeit hier einfach annullieren? Da mir die zuständige Dame im Amt keine zufriedenstellende Antwort geben konnte, wende ich mich nun hilfesuchend an Sie, Herr Kurz. Können Sie mir vielleicht erläutern, wieso mir die Staatsbürgerschaft trotz geglückter Integration verwehrt wird?

In der Hoffnung, dass Sie mir weiterhelfen können
Verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,
Eldina

 

 

HIER GEHT ES ZUR ANTWORT VON STAATSSEKRÄTER SEBASTIAN KURZ

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Kommentare

 

Unfassbar, sie können dir doch nicht die gesamte Zeit wegen 3 Jahren annulieren?

 

Ja solche Regelungen sind wirklich traurig aber ich bin mir nicht sicher, ob es dir etwas gebracht hätte wenn du die drei Jahre nicht in Bosnien verbracht hättest.

Bei mir ist es eine sehr ähnliche Situation. Geboren 1988 in Kroatien, bosnische Staatsbürgerin, seit 1992 in Österreich, komplette Schullaufbahn in Österreich absolviert, seit 2008 Studentin der Uni Wien und ja, kein Anspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft. Warum? Weil ich seit 2008 nicht mehr bei meinen Eltern (diese sind in Salzburg) lebe und meinen Lebensmittelpunkt nach Wien verfrachtet habe (inkl. Hauptwohnsitz, ist ja fürs Semesterticket usw. auch notwendig). Ich arbeite seit vielen Jahren und seit 2 Jahren sogar an der Uni Wien, finanziere mir somit meinen Lebensunterhalt zum größten Teil selbst.  Jedoch erbringe ich mit meinem Einkommen nicht das notwendige Mindesteinkommen und somit war die Debatte um den Erhalt der österreichischen Staatsbürgerschaft schon beendet.

Integration/Assimilation ist und wird nie ein ausschlaggebendes Kriterium für den Erhalt der österreichischen Staatsbürgerschaft sein. Dieser traurigen Wahrheit müssen wir uns wohl fügen.

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