Zwangsweise Boss?

18. Juni 2012

 

Du hast gerade deinen Job verloren. Keine fixe Anstellung in Sicht, dafür werden dir freie Dienstverträge  oder Werkverträge angeboten? Du runzelst die Stirn. Wo liegt da der Unterschied?

Freie Dienstnehmer werden in der Regel nach Stunden bezahlt. Sie übernehmen keine Erfolgsgarantie und schulden dem Arbeitgeber kein Werk, sondern nur die Zeit und die Arbeitskraft. Wenn du zum Beispiel am Samstag als Discjockey aushilfst wirst für den einen Tag bezahlt, egal ob du für Stimmung gesorgt hast, oder nicht. Die Sozialversicherungsbeiträge werden dir vom Arbeitgeber abgezogen. Wenn du über der Geringfügigkeitsgrenze (376,26 brutto pro Monat) arbeitest, bist du voll kranken-, unfall- und pensionsversichert, zahlst in die Arbeitslosenversicherung ein und bist sogar im Falle von Insolvenz geschützt. Außerdem kannst du alles Services der AK in Anspruch nehmen. ACHTUNG: Abfertigung neu, Insolvenzschutz und AK-Rechtsschutz gibt es auch für geringfügig Beschäftigte!!!

Jobbst du auf Werkvertragsbasis, zählst du zu den neuen Selbstständigen.  Du bist dein eigener Boss und schuldest deinem Auftraggeber nicht nur dein Bemühen, sondern ein konkretes Werk. Wenn dich etwa eine Zeitung auf Werkvertragsbasis beschäftigt, zahlt sie dich für die abgelieferten Artikel, nicht für die Stunden vorm Computer. Neue Selbstständiger sein heißt, dass du dich um alles kümmern musst: um die Anmeldung bei der Sozialversicherung, um das Abführen der Sozialversicherungsbeiträge und um die Versteuerung deines Einkommens.

Beim Thema Steuern treffen sich übrigens die freien Dienstnehmer und die neuen Selbstständigen. Sie sind steuerlich gleichgestellt, müssen auf die gleiche Weise den Gewinn ermitteln und spätestens bis Ende Juni die Steuererklärung abgeben. Damit die Steuererklärung nicht gar zu schwer fällt, führt die Arbeiterkammer mit einem Film durch das Formular. http://youtu.be/_kYM2ih3_ac

Weitere Tipps zur Steuererklärung findest du auf der Website der AK

Beratung, Coaching, Weiterbildung für freie Dienstnehmer, neue Selbstständige oder atypisch Beschäftigte, die bestimmte Kriterien erfüllen, bietet mit AK Unterstützung die Initiative Focus 1.

 

Wir danken der Arbeiterkammer Wien für die Zurverfügungstellung der Infos, Bilder und Videos. Tipps könnt ihr auch auf der Facebook Seite der AK finden www.facebook.com/Arbeiterkammer

 

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