AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen


ANZEIGENAUFTRÄGE


1. Maßgeblich für Anzeigenaufträge sind a. die allgemeinen Geschäftsbedingungen, b. die jeweils gültige Anzeigenpreisliste sowie c. unsere Auftragsbestätigung. Die Gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge und Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


2. Anzeigenaufträge gelten für die in der Auftragsbestätigung festgeschriebenen Ausgaben bzw. Zeiträume. Im Zweifelsfall gelten Aufträge für die nächste Ausgabe.


3. Für Inhalt, Form und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige, einschließlich der Klärung von Urheber- und Kennzeichenrechte, ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Inserate auf ihren Inhalt, ihre Form oder ihre rechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen. Der Auftraggeber hält den Verlag für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte in vollem Umfang schad- und klaglos. Der Verlag hat das Recht, nicht aber die Pflicht, Gewinnspiele, Gutscheine und Tip-on-Cards oder Zugaben im rechtlich erforderlichen Ausmaß anzupassen.


4. Keine Gewähr wird für die Aufnahme einer Anzeigen in bestimmten Ausgaben geleistet.


5. Es obliegt dem Auftraggeber, sich über den jeweils gültigen Anzeigenpreis vor Buchung des Inserates zu informieren.


6. Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde, treten bei Änderungen der Anzeigenpreise die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft.


7. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Ansprüche auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, wenn durch Fehler des Verlages der Sinn der Anzeige entscheidend verändert wurde oder die Erfolgsaussichten wesentlich infrage gestellt sind. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen.


8. Der Verlag behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung einer Anzeigen ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.


9. Zusatzvereinbarungen zu den gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie seitens der Geschäftsführung der Biber Verlagsgesellschaft mbH schriftlich bestätigt werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers und Hinweise auf seine Geschäfts- und Lieferbedingungen sind rechtlich unwirksam, auch dann, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich vom Verlag widersprochen wird.


Eine Akzeptanz von Geschäfts- und Lieferbedingungen des Auftraggebers seitens der Biber Verlagsgesellschaft mbH durch Erfüllungshandlungen ist ausgeschlossen.

 

DRUCKUNTERLAGEN


1. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die zeitgerechte Beistellung der Druckunterlagen in einem geeigneten Format. Bei verspäteter Anlieferung ist der Verlag berechtigt, ein ihm vorliegendes Sujet des Auftraggebers zu verwenden. Der Verlag behält sich jedoch die Einschaltung in der nächstfolgenden Ausgabe vor.


2. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber. Bei nicht fristgerechter Rücksendung gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.


3. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet 3 Monate nach Erscheinen, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.


4. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu zahlen.


5. Auf Wunsch werden gegen gesonderte Kosten Entwurf, Text, Grafik und Fotografie für ein Inserat von uns angefertigt. Falls eine Weiterverwendung in anderen Medien gewünscht wird, müssen die Rechte dazu beim Verlag erstanden werden.


6. Produktions- und Kreativkosten sind kein Bestandteil des Anzeigenpreises und werden daher gesondert fakturiert.


7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einwandfreie, den Richtlinien entsprechende Druckunterlagen beizustellen. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Ersatzeinschaltung. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.


8. Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung dem Verlag zur Kenntnis zu bringen.


9. Der Verlag haftet nicht für Übertragungsfehler.


10. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Druckunterlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind, zustehen.


Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt. Der Auftraggeber hält den Verlag im Fall der Inanspruchnahme durch Dritte in vollem Umfang schad- und klaglos.

 

PLATZIERUNG


1. Platzierungswünsche sind nur im Falle der Leistung eines Platzierungszuschlages bindend, ansonsten ist der Verlag unverbindlich um Erfüllung bemüht.


STORNO


1. Bei Stornierung von Aufträgen behält sich der Verlag das Recht vor, eine Stornogebühr von 15 % des Inseratenwertes zu verrechnen.


2. Die Stornierung eines Auftrages kann nur bis zum Anzeigenschluss erfolgen.


3. Eventuelle Folgekosten einer sind gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.


VERRECHNUNG


1. Reklamationen werden nur innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum anerkannt.


2. Der Inserent erhält nach Erscheinen der Anzeige kostenlos ein Belegexemplar.


ZAHLUNG


1. Zahlungsfristen über 14 Tage müssen schriftlich von der Geschäftsführung des Verlages bestätigt werden.


2. Bei Zahlungsverzug oder Stundung behält sich der Verlag das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 10 % sowie Einziehungskosten zu verrechnen.


3. Der Verlag ist berechtigt, vor Durchführung des Auftrags und auch während der Laufzeit des Auftrags das Erscheinen oder weitere Anzeigen von der Vorauszahlung eines Betrages und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.


4. Rechnungen sind zahlbar und klagbar in Wien (Erfüllungsort und Gerichtsstand Wien). Es ist österreichisches materielles Recht anzuwenden.


MEDIENINHABER
Biber Verlagsgesellschaft mbH
Museumsplatz 1, e-1.4, quartier 21
1070 Wien

 

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