Doppelte Staatsbürger und der rechtliche Ausländerstatus

05. Mai 2009

Längere Zeit schon, finde ich keine richtigen Antworten, auf die Frage der "Doppelten Staatsbürgerschaft“. Und auch keine plausible Erklärung, wieso es diese nicht mehr gibt.

Die größte Migrantengruppe nach unseren deutschen Freunden, sind die ethnischen Minderheiten aus Ex-Yu, dass schon seit Jahrhunderten. Der Osten war Österreich immer schon näher, aber sie gebens nur ungern zu.

Einen Anspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft hat man nach Integrationszeit von 10 Jahren und man kann die eigene nicht behalten.

Viele Ex-Yu Menschen nicht selten Erbschaften, Land, Häuser in der Heimat in Eigentum haben.

Die, im speziellen Fall jetzt serbische Gesetzgebung erlaubt Ausländern keinen Besitz, nur Pachten bis 99 Jahren ist für ausländische Staatsbürger möglich. Weiß nicht, wie das in den restlichen Staaten des Balkans geregelt ist.

Wenn man die eigene Staatsbürgerschaft ablegt, verliert man quasi auch den Grundbesitz in der Heimat, man darf zum Zeitpunkt des Austretens aus dem Heimatstaat keinen Besitz und Eigentum nachweisen und diesen auch nicht behalten, weil man wieder einen Ausländerstatus rechtlich umgehängt bekommt, diesmal in der eigenen Ursprungsheimat.

Wieso muss ich meine Ursprungsstaatsbürgerschaft ablegen, um die österreichische zu beantragen (obwohl man doch in Östererich auf die Welt gekommen ist)? Ich suche nach einer plausiblen Erklärung dafür. Wieso man es Bürger(n)Innen dermaßen schwer machen muss.
Dies gilt nicht nur für Neuzuwanderer. Es betrifft mitunter auch die Kinder der zweiten, dritten Generation Einbürgerung und die müssen eindeutig nicht mehr die Anzahl der österreichischen Blasmusikkapellen kennen, um Integration zu beweisen.

Seit Jahrzehnten wandern wir nun hin und her. Aber den Ausländerstatus kriegt man so oder so nicht wirklich los.

Kommentare

 

naja also ich weiß nicht ich wollte am anfang österreichische sttaatsbürgerschaft machen weil ich nur mit der matura machen kann aber ich wollte dann doch nicht weil das ist ein blödsinn wenn ich mir extra eine österrechische staatsbürgerschaft machen muss um matura zu machen ich mein ich bleibe eine serbin auch wenn ich auf einem stück blatt österreichin und naja es wäre besser wenn man beide staatsbürgerschaften haben kann es wäre besser weil dann bleibt man dem land sozusagen treu haha

 

...liebe srbija devojka, um die Matura nachzuholen in Ö. braucht es dazu keine Staatsbürgerschaft. Da bin ich mir ganz sicher.

Bitte schau auf der Webseite der Volkshochschulen:
http://www.vhs.at
und gib oben im Suchfeld auf der Webseite Matura ein. Am besten im persönlichen Gespräch, wenn du Zeit hast vorbeischauen und mit den Leuten dort reden. Was du benötigst, um deine Matura nachzuholen oder vielleicht andere Ausbildungen. Es gibt jede Menge toller Angebote.

Das Geld bekommst du von der Waff zurück erstattet. Bitte die Frist einhalten und sofort nach Beendigung des Kurses einreichen.

http://www.waff.at/
Die sind auf der Nordwestbahnstraße, geh dort hin und erkundige dich bezüglich geförderter Weiterbildungsmaßnahmen. Die haben ganz tolle Angebote.

...meiner Meinung hat das nichts mit "seinem Land treu sein" als einfache/r BürgerIn zu tun. Viele Ausländer haben einfach Pflichten wie Eigentumssteuer auf Grunsbesitz und auch familiäre Verpflichtungen in ihren Heimatländern. Weil so runtergekommen, wie man uns immer in Ö. darstellt, sind wir bitte nicht.

...einer Demokratie, Menschenrechten und der staatlichen Gesetzgebung bin ich treu (ob hier in Ö. oder in einem anderen demokratischen Staat, habe ich mich an Gesetze zu halten). Im speziellen Fall handelt es sich um die Staaten des ehemaligen Balkans, die auch nach staatlicher Gesetzgebung handeln und nicht nach der Sharia.

Am Balkan organisiert sich der Staat auch nach dem drei Säulen Modell der Demokratie, sprich Legislative, Exekutive und Judikative.

 

okee dankee füa den tipp mit der matura weil als ich lehre gemacht hab musste ich österreichische staatsbürgerschaft haben um matura zu machen und da ich es nicht hatte konnte ich es mir abschminken naja okee dankee sdchön und ja du hast recht in österreich wird man wirklich schlecht und runtergekommen dargestellt obwohl das nicht so wahr ist

 

aja der blog ist super

 

Ich bin hier geboren, lebe seit 21 Jahren in Wien, habe die Volks- und Hauptschule in Wien besucht und dannach war ich in der Türkei für 4 Jahre. Dort habe ich maturiert und ein Jahr studiert. Meine Eltern leben seit länger als 30 Jahren in Wien und zahlen Steuer und beide haben die Staatsbürgerschaft.

2003 wie ich wieder nach Wien zog, um meinem Studium nach zugehen, wollte ich die Staatsbürgerschaft beantragen. Es wurde abgewiesen. Ich war volljährig und war vier Jahre im Ausland. Es hat geheissen vier Jahre muss ich warten. Gut, ich habe vier Jahre gewartet. 2007 wollte ich es noch mal beantragen, noch einmal abgelehnt => weitere zwei Jahren warten, wegen Gesetzesänderung.
August 2009 werde ich es wieder versuchen. Wird es klappen? Weiss ich nicht. Aber wenn es mir manche Sachen nicht erleichtern würde, oder die Türkei in der EU wäre, würde ich ganz ehrlich drauf scheissen. Weil es einfach zum kotzen ist.
Nichts gegen Ausländer aber ich werde wirklich jenen die frisch ohne Sprache ohne irgendwas gleichgestellt,und die bekommen nach 10 Jahren die Staatsbürgerschaft???? Also da stimmt ja was mit dem Gesetz nicht.
Ich meine ich habe pausieren müssen mit meinem Studium weil ich 750€ zahlen musste??? Wo und bitte was ist da fair.
Ich habe wirklich schon alles alles mögliche ausprobiert, nichts kann man da machen´, und das NERVT!!!!!!!!!

 

...mir erging es wie dir Deli. Ich bin in Ö. geboren. Volks-Hauptschule. Dann habe ich 5 Jahre im Ausland verbracht - Ausland sprich Heimat, Ausbildung weitergemacht, Muttersprache gelernt, etc...

Dann komme ich zurück nach Wien und gehe ins Rathaus, sagt der zuständige Beamte "10 Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Ö." Ich etwas verdutzt antworte "seit meiner Geburt habe ich 14 Jahre in Ö. verbracht (mehr als die hälfte meines Lebens in Ö gewesen!) und war nur 5 Jahre im Ausland".
Er daraufhin "Naja, dann sinds nur 6 Jahre".

Ich weiß echt nicht nach welchen willkürlichen Maßstäben das abläuft. Aber dort im Rathaus habe ich Leute gesehen (nichts gegen ausländer) die ganz glücklich die Staatsbürgerschaft in Händen hielten mit gebrochen Deutsch. Und ich die fließend Deutsch spricht, werde auf die Wartebank verwiesen. Da fragt man sich doch wirklich, wer in diesem Staat an chronischer Verwirrung leidet (?!).

Jede österreichische Student hat das Recht einen Bildungsaufenthalt im Land seiner Wahl zu machen und dies wird sogar gefördert. Nur wenn man als Ausländer ins Ausland geht und dann wieder zurück kommt, wird man wie der letzte Dreck behandelt. Obwohl in der Geburtsurkunde steht Geburtsort Wien/Österreich.

...ja die Studiengebühren habens mir auch aufgebrummt mit 750€, die mir meine Mama liebenswerterweise bezahlte. Beim zweiten Erlagschein der schon mit 815 bemessen war, habe ich den Hut drauf geschmissen. Wer soll sich das den leisten, für Studenten aus nicht EU.

Nur die mehrheit der ausländischen BürgerInnen in Ö. kommt genau aus den nicht EU- Ländern. Verlangen aber eine Steigerung des Bildungsniveaus der Ausländer?!

...es ist nicht nur nervig, es ist entsetzlich diskriminierend. Es ist traurig, dass es keine rechtlichen Abstufungen gibt im Integrationsgrad und das die österreichische Gesetzgebung einfach unfähig ist, entsprechende Gesetze für Ausländer zu reformieren. Oder sie wollen es einfach nicht, weil wir einfach eine racist government haben. Bzw. überschneiden sich auch Eigentumsrechte zwischen zwei Staaten, die den BürgerInnen, dann auch gerechtfertigterweise hindern die Staatsbürgerschaft zu nehmen auf legalem Wege, es gibt zwar gesetzliche Löcher, aber da streift man schon sehr nah an der legalität.

Es ist sehr wohl ein Unterschied, ob ich seit meines Lebens Deutsch als Muttersprache hatte und das Licht der Welt in einem Österreichischen Krankenhaus erblickt haben, oder nicht.

 

Also ich will jetzt nicht laut herumschreien aber ich kenne Personen, die haben beide Pässe zu Hause liegen.

Pass x UND Pass y.

kA ob das legal ist aber es funktioniert...

Kleine Bemerkung am Rande: Diese Person bin nicht ich !!! ( aber ich kenne mehrere)

 

...ich weiß, dass man nach Erhalt der österreichischen eine Wiedereinbürgerung in der Heimat beantragen kann und nach kurzer Zeit die des Ursprungslandes wieder bekommt.
Das sind schwammige Vorgehensweisen, die geduldet werden offensichtlich.

...das ist gängig in der Praxis und nichts neues. Da andere Staaten mehr als nur eine Staatsbürgerschaft zulassen - gesetzlich vollkommen ok und nichts ilegales dabei.

Das meinte ich aber mit dem Satz, an der legalität streifen.

Das bedeutet, dass ich als Bürger durch die unterschiedliche Gesetzgebung kriminell gemacht werde, obwohl man es nicht will und auch nicht ist. Nur weil ein Land ein Gesetz erlaubt, was ein anderes unterbindet.

So, nun tut es mir sehr leid, wenn ich jetzt sage, dass mich die Unfähigkeit von gesetzlichen Staatskonstrukten und Beamten-Terror beider Staaten, persönlich einen feuchten Dreck interessieren. Wenn zwei Staaten, dass nicht auf die Reihe bringen, entsprechende Gesetze zu refomieren für ihre Bürger. Das sind für mich die bilateralen Abkommen zuständig auf politischer sprich diplomatischer Ebene.
Aber die Verantwortlichen dafür, offensichtlich nicht fähig. Sondern treiben Menschen zu undefinierten Akt der weder als legal noch als ilegal und gesetzeswidrig zu definieren ist.

Ich als BürgerIn will legale Gesetze und nicht Umgehungen an der Ilegalität, zu der man gezwungen wird.

Ich habe wirklich die Nase voll als steuerzahlender Bürger, zu einem Spielball gemacht zu werden zwischen Außen/Innenministerium und des konsularischen Dienstes in Österreich.

Ich muss im Ursprungs-Heimatland Steuern zahlen, ich muss hier in der Wahlheimat steuern zahlen. Ich könnte natürlich auch in Kanada, Australien, Schweden oder Russland meine Steuern zahlen und in diesen Ländern meinen wirtschafltichen Beitrag leisten.

Wie ein Suppenhuhn wird man gerupft von allen staatlichen Instanzen und Ebenen und wenn man Rechte fordert, will keiner was davon wissen. Wenns Steuergelder fordern, öffnen gleich beide Staaten weit die Hand auf. So schnell wie die Geld fordern, so schnell kannst es ned mal verdienen.

Ich bin kein gerupftes Suppenhuhn!

 

Also...

Hier hat noch jemand eine Doppeltestaatsbürgerschaft *husthust*.

Österreich hat schon seine Gründe, wieso es deine Doppelstaatsbürgerschaft mit zB. EX-Yu Ländern ablehnt.
Es geht hier nicht nur um innerstaatliche, sondern auch völkerrechtliche Aspekte. Klassische Einwanderungsländer wie die USA verteilen ihre Staatsbürgerschaft nach dem Ius-Soli-Prinzip. Man bekommt sie also mit der Geburt in den USA. Auswanderungsländer wie Serbien zb verteilen sie nach dem Ius-sanguinis-Prinzip, ergo die "erbst" sie von den Eltern.

Ö hat auch das Ius-sanguinis-Prinzip gewählt. Daher bekommen Kinder die Ö Staatsbürgerschaft eben erst durch ihre Eltern.

Was auch ok ist, und eigentlich normal.

Dass Ö jetzt mit gewissen Ländern kein Abkommen hat, ist eine völkerrechts-politische Frage. ZB.: ein Deutscher kann die Öst und die dt. Staatsbürg haben. Ö hat eben einen völkerrechtlichen Vertrag mit Deutschland über die Regulierung dieser Frage.

Eine Staatsbürgerschaft ist für die meisten Leute ja bloß "der Pass und kein Visa mehr". Das ist es aber ganz und garnicht. Der Pass ist nur ein Reisedokument... Eine Staatsbürgerschaft beinhaltet für einen Staat sehr viel und auch für die Bürger.

Es geht um das gegenseitige Treueband der Staatsangehörigkeit, welche ein Aufenthalts und Rückkehr recht so wie ein Recht zur politischen Willensbildung vorsieht.

Und wenn ich mir manche Tschuschn anschaue, die eine öst. Staatsbürgerschaft habn, frag ich mich was die Beamten in den Verwaltungsbehörden echt machn...

Weiters geht es auch um die Ausübung des diplomatischen Schutzrechts etc. Daher ist hier eine Doppelstaatsbürgerschaft ein Problem, dass eventuell mit manchen Staaten kaum zu lösen wäre. Dabei geht es um die Frage - bei einer Doppelstaatsbürgerschaft - welcher Staat nun seinen Bürger im Ausland schützt? Ein Bürger kann auf dieses Recht weder verzichten noch kann er wählen von wem er beschützt werden will.

Alles komplexe Fragen... Daher nicht gleich ärgern. Bloß weil wer 10 Jahre in Ö verbringt, heißt das bei weitem nicht, dass er ein Anrecht auf die Staatsbürgerschaft haben sollte. Das Völkerrecht stellt zwar nicht auf ein Naheverhältnis (genuine link) zum Staat ab, sollte es - meiner Meinung nach - aber durch aus tun.

@srbija_devojka

Du brauchst Staatsbürgerschaft weder für die Matura noch fürs Studium... Vorteile bringt es aber sicherlich.

 

...vielen Dank für die aufklärende Informationen zur rechtlichen Lage.

...und es ist alles andere als leicht für Tschuschen zwischen zwei Staaten und Gesetzen, wie ein ping-pong Ball herumgeschleudert zu werden.

... man zahlt für alles doppelt, jede Gebühr muss ich sowohl hier als auch dort bezahlen.

Die Praxis ist aber folgende, dass ich mich die meiste Zeit meines Lebens als offizielle Ausländerin in der Wahlheimat aufhalte. Ich aber weder Wahlrecht, noch irgendein anderes Bestimmungsrecht habe. Die Gesetze an die ich mich zu halten habe, als offizielle Ausländerin" ich nicht mal im geringsten durch eine Wahlstimme beeinflussen kann uvm. Beispiele die einen daran hinder sich als integrierter steuerzahlender Bürger einzubringen. Weil auch keine entsprechenden Gesetzregelungen im Grad der Integration bestehen. Sorry, das ich nicht wie ein Opern-Lercherl singen kann. Tut mir entsetzlich leid, gesangstechnisch nicht so talentiert zu sein.

Ob ich gerade gestern frisch nach Ö. zugewandert bin, oder schon seit der Geburt hier bin - ist gleich, weil es gibt keinen gesetzlich geregelten Unterschied.

In der Ursprungsheimat wähle ich nicht, wieso sollte ich auch - da ich ja die meiste Zeit gar nicht in der Ursprungsheimat bin. Die Menschen die unten Leben, müssen sich ihr politisches Lebensumfeld auswählen. Wieso sollte ich durch demokratisches Wahlrecht etwas beeinflussen, wo ich mich doch gar nicht befinde?!

Das Treueband, die Pflicht als Bürger habe ich auch ohne Staatsbürgerschaft mich an Gesetze und staatliche Vorschriften zu halten, egal in welchem Staat ich lebe.

Der diplomatische Schutz, wenn ich in einem Staat Grund- und Eigentumssteuern zahlen kann, in dem anderen Staat Einkommenssteuern. Tschuldige, dann will ich von beiden Staaten geschützt werden, weil beide haltens prankerl her und wollen Steuern von mir. Was habe ich davon?

...ich rede jetzt von der Praxis.

...und ehrlich, haben mich als Bürger irgendwelche völkerrechtsabkommen zu interessieren, weil ein Staat mit dem anderen nicht kommunizieren kann und keine Abkommen treffen kann. Wir reden hier von den Ex-Yu Staaten, wo das Staatgebilde auch ein demokratisches ist grundsätzlich und Gesetze von Juristen geschrieben werden und nicht von heiligen Männern aus heiligen Büchern, dass wir da jetzt unüberwindbare Hürden hätten.

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