Jobwechsel - aber wie?

27. März 2012

Du wurdest gekündigt? Oder kommst mit deiner Arbeit überhaupt nicht zurecht und willst dir was Neues suchen, weißt aber nicht, wie du das deinem Chef sagen sollst?

In unserer neuen Rubrik „biber-Service“ erklären wir dir, wie es läuft.

 

 

 

Michael (24) arbeitet als Verkäufer bei einem Lebensmittelriesen. Seit acht Tagen war er jedoch nicht mehr arbeiten. Seine Chefin kann ihn nicht erreichen. Michael hat somit für längere Zeit die Arbeit „unterlassen“ – und liefert damit seiner Chefin einen Entlassungsgrund.

Eine Entlassung ist die fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber aus einem wichtigen Grund.

  • Liegt ein Entlassungsgrund vor, ist die Entlassung berechtigt erfolgt. 
  • Gibt es keinen Entlassungsgrund, ist die Entlassung unberechtigt erfolgt.
  • Eine Entlassung tritt sofort in Kraft.
  • Bei einer berechtigten Entlassung hat der Arbeitnehmer erhebliche finanzielle Nachteile! Michael müsste z.B. das Urlaubsentgelt für den zu viel verbrauchten Urlaub zurückzahlen. Doch das ist nicht alles. Weitere Konsequenzen liest du am Besten auf der Arbeiterkammer-Homepage nach

Eine Entlassung muss nicht immer korrekt laufen. Manchmal entlassen Chefs Mitarbeiter vollkommen willkürlich. Die Arbeiterkammer Wien hat dafür eine Online-Infoseite zusammengeschrieben. ArbeitnehmerInnen erhalten alle Ansprüche, die sie bei einer termin- und fristgerechten Arbeitgeberkündigung erhalten hätten (sogenannte "Kündigungsentschädigung"). Das heißt, der Arbeitgeber muss alles zahlen, was sie während der fiktiven Kündigungsfrist verdient hätten. Hier geht’s zu weiteren Infos. 

Oder geht's dir eher wie Paul?

Er arbeitet als Verkäufer in einem Jeansladen und hat nun endlich seine Kreativausbildung abgeschlossen. Die Bewerbung bei der Werbeagentur, mit besserer Bezahlung, ist gut angekommen. Paul hat endlich seinen Traumjob als Designer in Aussicht. Darf er jetzt einfach seinen alten Job aufgeben, obwohl er einen Arbeitsvertrag hat, der ihn noch ein Jahr an den Jeansladen bindet? Eine Kündigung ist nicht das gleiche wie eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Weitere Infos zur Arbeitnehmerkündigung findest du hier. Paul konnte sich mit seinem Chef auf eine einvernehmliche Lösung einigen. Was das genau ist, erfährst du hier.

Für alle, die nicht gerne lesen, gibt's hier ein Infovideo! :) 

 

 

ARBEITSLOS - WAS NUN?

Du hast deinen Job verloren und hast keine neue Arbeitsstelle in Aussicht? Dann solltest du einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Alle Infos,  wie du diesen Antrag stellt, wo du ihn stellst und wie viel Arbeitslosengeld du bekommst, bekommst du hier.

 

Möchtest du die allgemeine Infos zu Arbeitsrecht, Steuer & Geld oder Bildung holen? Auf der Homepage der Arbeiterkammer gibt's viel Infomaterial! 

 

Wir danken der Arbeiterkammer Wien für die Zurverfügungstellung der Infos, Bilder und Videos. 

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