Christchurch-Attentäter ficht sein Urteil an

08. November 2022

Beim Terroranschlag von Christchurch tötete er Dutzende Menschen, seinen Amoklauf übertrug er live über das Internet. Der Attentäter von Christchurch möchte nun seine Verurteilung zu lebenslanger Haft ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung anfechten.  

Wir erinnern uns an die erschütternden Gräueltaten vom 15. März 2019: Ein australischer Terrorist griff am 15. März 2019 bewaffnet zwei Moscheen an. Insgesamt starben bei dem Anschlag 51 Menschen, 50 weitere wurden lebensgefährlich verletzt. Während seiner Tat trug der heute 32-jährige eine Helmkamera, mit der er seinen Angriff filmte und in Echtzeit über soziale Medien übertrug. Außerdem veröffentlichte er bereits vor seiner Tat ein "Manifest" mit rassistischen und rechtsextremen Inhalten und verschickte diese per E-Mail. Unter anderem bezeichnete er darin „Einwanderer“ als „Invasoren“. Er wurde im August 2020 zu lebenslanger Haft ohne Aussicht auf Bewährung verurteilt. Es war das erste Mal in der Geschichte Neuseelands, dass ein derartiges Urteil gefällt wurde. Nun legt der Attentäter formalen Widerspruch ein, wie das zuständige Berufungsgericht im neuseeländischen Wellington am Dienstag mitteilte. 

Sein Name sollte nicht genannt werden

Der Täter sitzt seither in einem Hochsicherheitsgefängnis in Auckland in Einzelhaft. Die neuseeländische Ministerpräsidentin Jacinda Arden sagte damals nach der Urteilsverkündung: „Er verdient völlige Stille auf Lebenszeit“. Außerdem sagt sie: „Ich habe vor langer Zeit versprochen, den Namen des Terroristen vom 15. März nicht öffentlich zu nennen. Seine Geschichte soll nicht erzählt werden, und sein Name soll nicht wiederholt werden“.   

Viele der größeren deutschsprachigen Medien wie die Zeit oder die Welt schreiben nun in Artikeln über die Anfechtung seines Urteils den Namen des Attentäters vollständig aus. Mir ist bewusst, dass es dabei um Informationen für das öffentliche Interesse der aktuellen Ereignisse geht. Allerdings wird ihm so erneut eine Plattform geboten, die er weder verdient hat noch bekommen sollte. JournalistInnen haben die Aufgabe verantwortungsvolle und gewissenhafte Berichterstattung zu leisten. Dazu gehört meiner Meinung nach auch, keine Täternamen zu verwenden, wenn es um Terroranschläge wie diese geht. Dies kann einen Nährboden für Nachahmungstaten bieten und Hinterbliebene und Überlebende re-traumatisieren. Aus Respekt ihnen gegenüber verzichte ich in diesem Artikel daher auf die Ausschreibung seines Namens. Zudem führt seine direkte Erwähnung dazu, dass der Terrorist mehr Berühmtheit erlangt, indem über seine Tat gesprochen und seine Ideologie beschrieben wird.  

Viele der Überlebenden leiden noch heute unter den Folgen der traumatischen Ereignisse, indem sie nicht mehr arbeiten können oder Schmerzen erleiden. Die Opfer und Verletzten waren zum Großteil Einwanderer oder Geflüchtete aus Ländern wie Indien, Pakistan, Indonesien, Somalia, Türkei und Afghanistan. Die muslimische Community macht rund ein Prozent der Bevölkerung in Neuseeland aus. Bei dem Prozess sprachen über 80 Hinterbliebene und Überlebende und wandten sich zum Teil direkt an den Täter.  

Es geht ihm um Berühmtheit 

Die Föderation der islamischen Verbände von Neuseeland (FIANZ) verkündete, dass der Terrorist bei dieser Anfechtung vor allem erneut versucht, Berühmtheit zu erlangen. FIANZ erklärt, er wolle lediglich das Justizwesen ausnutzen, um eine Plattform für seine Hassreden zu haben. Sein Ziel sei es außerdem neue AnhängerInnen für seine Ideologie zu gewinnen und die Hinterbliebenen und Überlebenden von Christchurch erneut zu traumatisieren. 

Noch kein Datum für eine mögliche Anhörung 

Das Berufungsgericht nannte bisher noch keine weiteren Hintergründe zu der Meldung. Ein Datum für eine Anhörung ist noch nicht bekannt - auch die inhaltliche Begründung des Attentäters wurde noch nicht mitgeteilt.  

 

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