Nein heißt Nein: Wieso das neue Vergewaltigungsgesetz nichts bringt

08. Juli 2016

Frauen

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Vor ein paar Tagen hat der deutsche Staat beschlossen: Nein heißt Nein. Der Fall Gina Lisa, über den biber bereits berichtete, hat dieses neue Gesetz ins Rollen gebracht. Dabei heißt es, dass ein sexueller Übergriff auch ohne Gewalteinwirkungen verurteilt werden kann. Dieser Beschluss ist weiterhin problematisch.

Bisher sah die Rechtslage so aus: Eine Vergewaltigung wird nur dann bestraft, wenn der Täter das Opfer „körperlich“ verletzt hat. Also nur wenn das Opfer geschlagen, gefesselt oder betäubt wurde. Doch Vergewaltigungen finden nicht nur wie in Filmen dargestellt wird statt. Es muss nicht immer eine dunkle Gestalt aus einer Gasse eine Frau anfallen, sie mit Gewalt festhalten und missbrauchen. Oft sieht die Realität anders aus.

 

Der Freund, der Onkel und Kollege

Wie im Fall von Gina Lisa, kennen viele Frauen ihre Vergewaltiger schon vorher. Einer kriminalistischen Untersuchung der Universität Stanford nach finden Vergewaltigungen in den meisten Fällen im häuslichen Rahmen statt. Eine Professorin der Universität beschreibt treffend: „Sie haben heute keine Lust auf Sex, aber ihr Partner bedrängt sie, hält sie fest, führt den Geschlechtsverkehr durch, obwohl sie immer wieder sagen, sie wollen das nicht? Sie brechen in Tränen aus und er hört nicht auf? Oder sie haben nicht mal Kraft sich zu wehren? Das ist eine Vergewaltigung, auch wenn ihr Partner der Täter ist.“

Genau hier wurde das Gesetz novelliert: Wenn man Nein sagt und das Gegenüber nicht hört, dann ist es eine Vergewaltigung. Doch nach wie vor ist es sehr schwer, eine Vergewaltigung nachzuweisen, was ändert das Gesetz genau?

Ich wurde vergewaltigt und keiner glaubte mir

Eine Bekannte erzählt, dass sie vor einigen Jahren vergewaltigt wurde und wie der Versuch, dies bei der Polizei anzuzeigen, kläglich scheiterte. „Ehrlich gesagt war ich mir Jahre lang nicht sicher, ob es überhaupt eine Vergewaltigung war. Wie die meisten Opfer solcher Übergriffe habe ich das Szenario tausende Male in meinem Kopf abgespielt und die Schuld bei mir gesucht. Hätte ich mich doch nicht mit ihm getroffen. Hätten wir uns doch nicht geküsst. Hätte ich doch nicht so einen kurzen Rock getragen. Wäre ich nicht so spät nachts mit ihm zusammen gewesen. Es war ein Typ mit dem ich ein paar Dates hatte. Eis essen, ein Bier trinken und an diesem Abend ein Spaziergang durch einen Park. Irgendwann kamen wir in ein kleines Waldstück und wir setzten uns hin. Schnell schob er meinen Rock hoch und gleich da sagte ich, dass ich das nicht möchte. Schließlich war ich ja noch Jungfrau. Er machte einfach weiter, sagte mir, ich soll mich nicht so anstellen. Ich war so schockiert, dass ich es einfach zuließ. Als ich den Schmerz spürte, schrie ich los, schlug und kratze ihn, aber er hörte nicht auf. Als er fertig war, stand er auf und sagte mir, dass das erste Mal immer wehtut. Eine Woche später fand ich den Mut zur Polizei zu gehen, aber niemand hat mir geglaubt. Die Ärzte konnten nichts nachweisen, Aussage gegen Aussage und das war’s. Kurz und schmerzvoll, ich hätte mir das ausgedacht behauptete er, schließlich war es ein Date, auf das ich ihn eingeladen hatte (er zeigte stolz der Polizei meine SMS). Durch diesen Entschluss der Polizei, habe ich erst angefangen, die Schuld bei mir zu suchen.“

Vergewaltigung – halb so schlimm

Die meisten Fälle werden wie der meiner Bekannten behandelt. Aussage gegen Aussage, mangelnde Beweislage und die Untersuchung wird eingestellt. Was muss denn passieren, damit Vergewaltigungen verurteilt werden?

Das neue Gesetz bringt zwar einen weiteren Rahmen, um Anzeige zu erstatten. Letztendlich wird es aber genauso wenig zu einer Verurteilung führen. Denn 80% aller Frauen zeigen ihren Vergewaltiger nicht einmal an, weil sie wissen, es bringt nichts. Was sehr traurig ist, weil dies dazu führt, dass Frauen sich selber die Schuld dafür geben, zum Opfer geworden zu sein.

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